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Der Knigge fürs Büro
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Wesel (dpa/tmn) Wenn der Arbeitgeber den Computer des Betriebsrats ausspioniert, lässt sich das technisch nachverfolgen. Das geht etwa mit Hilfe von Protokolldateien, in denen Zugriffe gespeichert werden. Ohne weiteres kommt der Betriebsrat aber nicht an sie heran.
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Der Betriebsrat braucht gute Gründe, um Einsicht in Protokolldateien zu erhalten. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Wesel (Aktenzeichen: 5 BV 17/11), auf die der Deutsche Anwaltverein hinweist. Demnach muss der Betriebsrat unter anderem darlegen können, inwieweit sich dadurch die Datensicherheit erhöhen lässt. Außerdem können datenschutzrechtliche Bedenken dem entgegenstehen.
Im dem Fall hatte ein Arbeitgeber auf eine Datei auf dem Laufwerk des Betriebsrats zugegriffen. Dagegen hatte dieser bereits gerichtlich einen Unterlassungsanspruch durchgesetzt. Dem Betriebsrat war das nicht genug: Er wollte prüfen, ob es noch weitere unzulässige Zugriffe gegeben habe und dafür die entsprechenden Protokolldaten auswerten.
Der Arbeitgeber lehnte das ab und begründete das unter anderem mit dem Datenschutz: Bei einer Auswertung müssten auch personenbezogene Daten von zahlreichen Mitarbeitern eingesehen werden. Außerdem warf er dem Betriebsrat vor, jetzt selbst spionieren zu wollen: Es gehe ihm nicht mehr darum, die eigenen Daten zu schützen, das Ziel sei «allein die Ausforschung» des Arbeitgebers.
Das Gericht gab dem Arbeitgeber Recht. Der Betriebsrat habe nicht darlegen können, inwieweit eine Auswertung der Protokolldateien die Sicherheit seiner Daten künftig erhöht. Es sei dafür nicht nötig, weitere frühere Verstöße festzustellen. Denn im vorangegangenen Verfahren war dem Arbeitgeber bereits untersagt worden, Einsicht in die Dateien des Betriebsrates zu nehmen. Außerdem sprächen datenschutzrechtliche Bedenken gegen eine Auswertung.
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