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Medienhaus Lensing
23.10.2009 11:19 Uhr
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Fußball: Brutale Tritte gegen Kopf des Schiedsrichters - Lebenslange Sperre

VREDEN / GRONAU Nie mehr Fußball spielen darf Sedat S. Der Kicker des C-Liga-Teams von SG Gronau III ist von der Spruchkammer des Fußballkreises Ahaus/Coesfeld zu einer lebenslangen Sperre verurteilt worden, nachdem er im Gastspiel seiner Mannschaft bei GW Lünten II den Schiedsrichter Rudolf Derbort (Ellewick) mit Fußtritten ins Gesicht schwer verletzt haben soll.Von Bernhard Mathmann

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 (Foto: Archiv)

"Erstmals mussten wir ein solch drastisches Strafmaß wählen. Aber: Die Brutalität, mit der der SG-Spieler nach Zeugenaussagen ganz gezielt vorgegangen war, ließ ein anderes Urteil gar nicht zu", begründete Spruchkammer-Vorsitzender Willi Bösing den Gerichts-Spruch. Das Sportgericht sah es als erwiesen an, dass S. am 27. September nach nur vier Minuten des Spiels den Schiedsrichter Derbort mit gezielten Fußtritten an den Kopf schwer verletzt hatte.

Der hatte nach eigener Aussage bereits nach wenigen Minuten einen Foulelfmeter gegen SG III geben müssen, den GW II aber verschossen hatte. Die Proteste der Gronauer, die in Anfeindungen gipfelten, endeten nicht: Der Unparteiische sei dann herum gerissen worden, ehe ihn ein Faustschlag ins Gesicht getroffen hätte. Anschließend habe er am Boden liegend mehrere Fußtritte ins Gesicht erhalten - an die Täter allerdings könne er sich nicht erinnern, erklärte er in der Sitzung.

Brutalität ließ den Spielertrainer erstarren

Dies konnte allerdings GW Lüntens Spielertrainer Rainer Hoffschlag: "Der Spieler mit der Nummer acht hat den Schiedsrichter gezielt ins Gesicht getreten. Selbst als wir ihn weggezogen hatten, riss er sich wieder los und trat erneut mit voller Wucht zu." Eine solch gezielte Brutalität habe ihn und die Umstehenden regelrecht erstarren lassen, bemerkte er weiter.

Wenig später habe er mit einigen Mitspielern den Schiedsrichter in die Kabine geleitet und dort die Tür gegen weitere Übergriffe gesichert. "Draußen waren einige Tumulte zu hören, weil sich einige Gronauer Spieler immer noch nivcht beruhigen konnten." Derweil wurde die Polizei alarmiert. Sieben Beamte nahmen dann erste Zeugenaussagen auf und leiteten ein Verfahren gegen den tretenden SG-Fußballer ein.

Entschuldigungsschreiben war eine Schutzbehauptung

Eine Nachfrage von Thomas Reis, Geschäftsführer der SG Gronau, ob der Unparteiische bei seinen ersten Entscheidungen einen SG-Spieler beleidigt haben könnte, wies der Unparteiische energisch zurück. Auch legte Derbort ein "Entschuldigungsschreiben" des Täters vor, worin dieser "starken Alkohol-Konsum" für die Ausraster verantwortlich machen wollte. Dies aber glaubte das Sportgericht nicht, sondern wertete es als "Schutz-Behauptung".

Um den Fußballer allerdings überhaupt verurteilen zu können, war ein geschickter Schachzug des Sportgerichts nötig: SG Gronau hatte den Fußballer unmittelbar nach dessen Tat aus dem Verein ausgeschlossen und sogar die dritte Mannschaft vom Spielbetrieb abgemeldet.

Vereinsausschluss war nicht gültig

Den Vereins-Ausschluss aber zweifelte die Kreisspruchkammer an: "Der Nachweis des wirksamen Ausschlusses des Spielers Sedat S. ist bisher nicht geführt worden: Laut Vereinssatzung müssen eine bestimmte Anzahl von Vorstandsmitgliedern dem Ausschluss zustimmen. Das muss dann auch schriftlich festgehalten werden", klärte Bösing auf. Und da die SG Gronau dies nicht vorlegen konnte, konnte verhandelt werden - auch in Abwesenheit des Angeklagten.

Ferner behielt sich die Spruchkammer vor, gegen andere Spieler ein weiteres Verfahren zu eröffnen, falls bekannt werde, dass weitere Spieler beteiligt gewesen seien.


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