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Medienhaus Lensing
08.02.2012 12:52 Uhr
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Landfrauen in der Fahrschule: Wieder sicher durch den Verkehr

SCHERMBECK Zunehmender Verkehr und neue Regelungen machen älteren Verkehrsteilnehmern das Autofahren schwer. Die Landfrauen frischten ihr Wissen in Sachen Verkehr deshalb bei Fahrlehrer Marc Overkämping auf.Von Helmut Scheffler

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Den Landfrauen wusste Fahrlehrer Marc Overkämping mancherlei Neuerungen mitzuteilen. RN-Foto Scheffler (Foto: Scheffler)

Wer hat am Kreisverkehr Vorfahrt? Darf man auch außerhalb von Einbahnstraßen links parken? Und muss ein Autofahrer auch ohne Zebrastreifen für Fußgänger anhalten? Diese Fragen stellten die Landfrauen, Fahrlehrer Marc Overkämping gab die Antworten.

 Änderungen an Schermbecker Beispielen erklärt

20 Landfrauen nahmen das Angebot des Schermbecker Fahrlehrers an, Neuerungen im Verkehrs- und Führerscheinrecht zu lernen.

Marc Overkämping wählte Schermbecker Beispiele, um Veränderungen oder Probleme deutlich zu machen. Im Bereich der Kreisverkehre hat sich einiges geändert gegenüber früheren Jahrzehnten. Während früher an den unbeschilderten Kreisverkehren die Regel „rechts vor links“ galt, weisen Schilder am Altschermbecker Kreisverkehr darauf hin, dass die im Kreis fahrenden Verkehrsteilnehmer Vorfahrt haben.

Korrektes Abbiegen auf der Erler Straße
 
Marc Overkämping erläuerte den Damen auch eine rechtlich korrekte Regelung des Abbiegens von der Erler Straße in die Mittelstraße Richtung Rathaus. Wegen der Beschilderung braucht man beim Abbiegen von der Hauptstraße (Erler Straße) in die Nebenstraße (Mittelstraße) nicht zu blinken.

„Blinken ist hier verkehrsklärend“, empfahl Marc Overkämping, weil die an der Mittelstraße wartenden Fahrer dann genau wissen, ob der von Erle kommende Verkehrsteilnehmer Richtung „Linde“ oder Richtung Rathaus fahren möchte.

Probleme beim Parken

Auch Parken kann Probleme mit sich bringen. Auf Gehwegen dürfen nur Fahrzeuge bis 2,5 Tonnen parken, wenn dort ein blaues Schild mit einem Fahrzeug, dessen rechtes Rad auf einer Kante steht, aufgestellt ist. Dass man in Einbahnstraßen links parken darf, war den meisten Landfrauen noch aus der Zeit ihres Führerschein-Erwerbs bewusst.

Dass das bisweilen aber auch in anderen Straßen mit Gegenverkehr erlaubt ist, war hingegen kaum bekannt. Overkämping verwies auf die Situation, dass in Fahrtrichtung Bahngleise das Parken auf der rechten Seite verhindern.

Beim Zebrastreifen warten

Eine Mittelinsel wie an der Erler Straße zwingt den Autofahrer nicht zum Anhalten, um Fußgängern Vorrang zu gewähren. Kommt jedoch ein Zebrastreifen hinzu, ist der Autofahrer wartepflichtig.
Mit ihrem aufgefrischten Wissen bereitete die Heimfahrt für die Landfrauen dann keine Probleme mehr. 


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