Amtsgericht: Blinkersignal falsch gedeutet: Geldstrafe
SÜDLOHN Ein zweites Mal hat jetzt ein ungewöhnlicher Verkehrsunfall ein juristisches Nachspiel erlebt – und erneut hätte der Angeklagte aus Borken sich ins Stammbuch schreiben lassen können, dass im Straßenverkehr nicht unbedingt eine Annahme ausschlaggebend ist, sondern Fakten zählen.
(Foto: dpa)
Dort wurde der Hergang des Unfalls erneut aufgerollt, nachdem es bereits im vergangenen Jahr eine Verhandlung dazu gegeben hatte: Eine Südlohnerin war von einem Wirtschaftsweg nach links auf eine Landstraße eingebogen. Weil sie unmittelbar darauf in eine Einmündung nach links abbiegen wollte, ließ sie den Blinker stehen.
Fahrtrichtungszeichen gesetzt
Das aber interpretierte der nachfolgende Fahrer aus Borken falsch: Weil er dachte, dass die Frau lediglich vergessen habe, den Blinker wieder zurückzunehmen, setzte er zum Überholen an. In diesem Moment schwenkte jedoch der vorausfahrende PKW zum Abbiegen nach links. Es kam zur Kollision, der Wagen der Frau schleuderte vor eine Mauer, und sie selbst erlitt Kopfverletzungen.
Bereits in der ersten Verhandlung war das Gericht zur Auffassung gelangt, dass der nachfolgende Fahrer keinesfalls habe davon ausgehen können, dass es sich beim Blinken des Wagens vor ihm lediglich um ein Versehen handelte. Daher war er wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Zahlung von 400 Euro an eine gemeinnützige Organisation verurteilt worden.
Weil er diesem Beschluss nicht gefolgt war, kam die Sache juristisch ein zweites Mal ins Rollen. Nun gab es eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 20 Euro. Das Urteil ergeht auf schriftlichem Weg.
























