Hintergründe und Rückblick
Opels langer Weg
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Berlin (dpa) Die Koalition hat sich bei ihrem Spitzentreffen auf eine Reihe von Reformen geeinigt. Dazu zählen das Sorgerecht für unverheiratete Eltern, das Jugendstrafrecht, das Wettbewerbsrecht, das Urheberrecht sowie ein konkretisierter Fahrplan für die Energiewende.
Die Spitzen der schwarz-gelben Koalition kommen zum Koalitionsausschuss im Kanzleramt zusammen. Foto: Maurizio Gambarini/Archiv (Foto: dpa)
Zudem streben Union und FDP noch in dieser Wahlperiode eine Grundgesetzänderung an, um das Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildungspolitik aufzuheben.
Das geht nach dpa-Informationen aus einem am Sonntagabend im Kanzleramt verteilten Ergebnispapier hervor.
Ohne die Aufhebung des Kooperationsverbots könne Deutschland international konkurrenzfähige Institutionen nicht erhalten, hieß es. Eine führende Rolle sei nur möglich, wenn der Bund Hochschulen direkt finanziell fördern dürfe.
Junge Gewalttäter sollen in Zukunft trotz einer nur zur Bewährung ausgesetzten Strafe vorübergehend ins Gefängnis kommen können. Die Koalition einigte sich auf einen sogenannten Warnschussarrest. Danach sollen jugendliche Straftäter bei einer Bewährungsstrafe bis zu vier Wochen inhaftiert werden können. Ihnen soll damit der Unterschied vor Augen geführt werden, was es bedeutet, hinter Gittern zu sitzen oder dank der Bewährungsstrafe von Inhaftierung verschont zu bleiben.
Ferner soll die Höchststrafe für Mord bei einer Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht von 10 auf 15 Jahre angehoben werden. Damit erfüllen Union und FDP eine Vereinbarung aus ihrem Koalitionsvertrag.
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