Priester wegen Missbrauchs angeklagt
ESSEN/BOTTROP Die Staatsanwaltschaft Essen hat wegen sexuellen Missbrauchs Anklage gegen einen Bottroper Pfarrer erhoben. Der 66-jährige Geistliche soll in den Jahren 1994 und 1995 in mindestens 15 Fällen einen damals zwölfjährigen Jungen sexuell missbraucht haben
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Freund der Familie
Zu den Vorfällen sei es gekommen, als der Junge einige Tage seiner Schulferien im Pfarrhaus des Priesters verbrachte. Zur Familie des damaligen Opfers soll der Priester seit 1991 einen engeren Kontakt gepflegt haben, aus dem später auch eine freundschaftliche Beziehung entstand. Der Junge sei während der Schulferien häufig zu Besuch beim Bottroper Pastor gewesen. Die Familie aus dem Oberbergischen erstattete im Oktober 2007 Anzeige.
„Ich kann es noch nicht glauben. Ich stehe unter Schock“, sagt Friedel Donat. Die agile und aktive 80-jährige Welheimerin engagiert sich für ihren Stadtteil in der Gemeinde und in der Politik. „Wir hatten über Jahre ein gutes Verhältnis zum Pastor. Er war immer freundlich, nett und zuverlässig“, erzählt die Bottroperin. Hinweise auf pädophiles Verhalten habe es nie gegeben.
Filme und Dateien
Sie habe den Geistlichen am vergangenen Freitag bei einem Konzert vermisst. „Es hieß, unser Pastor sei ein paar Tage weggefahren. Er habe Depressionen und müsse sich auskurieren“, erinnert sie sich.
Doch an jenem Abend saß der 66-Jährige bereits in Untersuchungshaft. Einen Tag zuvor hatten Ermittler das Haus des Pfarrers durchsucht. Sie fanden umfangreiches pornographisches Material. Filme und Computer-Dateien.
Für den Haftrichter Grund genug, von Wiederholungsgefahr auszugehen und den Haftbefehl auszustellen.
Noch am Tag der Durchsuchung wurde das Bistum Essen informiert. „Der Pastor wurde sofort beurlaubt“, berichtet Ulrich Lota, Pressesprecher des Bistums. Erst am Dienstag habe man Gelegenheit gehabt, mit dem Beschuldigten in der Untersuchungshaft zu sprechen. Am nächsten Abend wurden die Gemeindemitglieder bei einem Gottesdienst informiert.
Jetzt muss noch die Jugendschutzkammer über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.










