Hintergründe und Rückblick
Opels langer Weg
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Berlin (dpa) Höfe mit auffällig hohem Antibiotika-Einsatz in der Massentierhaltung sollen künftig stärker ins Visier genommen werden. Antibiotika dürfen nur zur Behandlung kranker Tiere eingesetzt werden.
Ein Schwein schaut aus einem Tiertransporter. Foto: dpa / Symbolbild (Foto: dpa)
Studien hatten aber ergeben, dass bis zu 96 Prozent der Masttiere damit behandelt werden, vor allem Geflügel. Über Fleisch können auch Menschen Keime aufnehmen, die gegen Antibiotika unempfindlich sind. Das kann dazu führen, dass die Arznei bei Krankheiten nicht mehr wirkt. In einem Test des Magazins «Stern» wurden in 5 von 20 Proben abgepackten Schweinefleisches aus Supermärkten in fünf deutschen Städten solche Bakterien entdeckt.
Das Bundesagrarministerium will die Befugnisse der Überwachungsbehörden der Länder erweitern, damit sie Betriebe zu konkreten Konzepten für die Minimierung von Arzneigaben verpflichten können. «Wir müssen die Haltungsbedingungen für Nutztiere verbessern, um den Krankheitsdruck und die Ansteckungsrisiken zu verringern», sagte Ministerin Ilse Aigner (CSU) am Mittwoch. Oft seien Hygieneprobleme im Stall Ursachen für starke Antibiotika-Verwendung, die aber beseitigt werden könnten.
Aigner kündigte an, mit den Ländern über rechtliche Grundlagen für ein stärkeres Ansetzen bei einzelnen Höfen zu reden. Sie unterstütze damit auch eine Initiative Niedersachsens. Um auffällige Antibiotika- Verwendung zu erkennen, müssten die Behörden schnell auf Unterlagen in Betrieben zugreifen können. Das Bundesministerium plant außerdem Gesetzesänderungen, die die alltägliche Verschreibungspraxis von Tierärzten beschränken. Veterinäre sollen sich etwa strikt an die Anwendungsbestimmungen der Packungsbeilage halten müssen. Bisher können sie aus fachlichen Erwägungen auch von Dosierungen abweichen.
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