30-jähriger Bochumer muss nach Albtraum-Tat in Sicherheitsverwahrung
Friedhofs-Vergewaltigung
Nach einer Albtraum-Vergewaltigung auf einem Bochumer Friedhof hat das Landgericht einen vorbestraften Sexualstraftäter zu acht Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Das Bochumer Landgericht sprach das Urteil am Mittwoch. Der 30-jährige aus Bochum hatte zuvor im Prozess vor der 16. Strafkammer gestanden, am 18. Februar 2018 auf einem Bochumer Friedhof erneut eine Frau vergewaltigt zu haben. Als Ursache für den plötzlichen Übergriff hatte der Angeklagte im Prozess bereits tief in seinem Leben verwurzelte Sexualfantasien offenbart. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil die Polizei die Tat zunächst nicht mitgeteilt hatte. Der Bochumer war von den Behörden als rückfallgefährdeter Straftäter eingestuft worden und stand zur Tatzeit unter besonderer Beobachtung.
Opfer hatte ihm Jacke geliehen
Das Opfer war eine 33-jährige Arzthelferin, die der Angeklagte auf dem Heimweg von der Bochumer Innenstadt getroffen hatte. Die 33-Jährige hatte ihm sogar noch ihre Jacke geliehen, weil er seine eigene in einer Gaststätte vergessen hatte und nur mit einem T-Shirt bekleidet gewesen ist. Nach ein paar gemeinsamen Schritten hatte der 30-Jährige sein Opfer auf dem Bochumer Blumenfriedhof plötzlich niedergeschlagen, gewürgt und mehrfach vergewaltigt.
„Die Frau hatte Todesangst“, sagte Richterin Frauke Seyda in der Urteilsbegründung. In ihrer Vernehmung hatte die Frau von andauernden Schlafstörungen und Panikattacken berichtet. Besonders beeindruckt, so Richterin Frauke Seyda, habe ihre Antwort auf die Frage, was sich seit der Tat in ihrem Leben alles verändert habe. „Sie hat uns gesagt, dass es für sie einfacher wäre, aufzuzählen, was sich seitdem nicht verändert hat.“
Hohe Rückfallwahrscheinlichkeit
Der Angeklagte war zuletzt im Januar 2010 vom Dortmunder Landgericht wegen Vergewaltigung zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Ein Jahr zuvor hatte das Amtsgericht Lüdinghausen nach einem sexuellen Übergriff bei einer Abi-Vorfeier bereits 22 Monate Haft auf Bewährung verhängt.
Die Anordnung der Sicherungsverwahrung begründeten die Richter mit der hohen Rückfallwahrscheinlichkeit.