Bordell-Skandal: Wollersheim hat Anspruch auf Entschädigung
Düsseldorf. Nach dem bundesweit beachteten Düsseldorfer Rotlicht-Skandal hat der prominente Ex-Bordellbesitzer Bert Wollersheim Anspruch auf Schadenersatz. Einen entsprechenden Beschluss habe das Landgericht bereits am Januar gefällt, sagte Gerichtssprecherin Elisabeth Stöve am Dienstag. Der „Express“ hatte zuerst berichtet. Wollersheim habe sechs Monate nach Zustellung des Beschlusses Zeit, um seine Ansprüche bei der Generalstaatsanwaltschaft anzumelden.