
Trotz knapp 3400 Unterschriften: Rat erklärt Bürgerbegehren für unzulässig
3378 Unterschriften haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens pro Hans-Georg Althoff gesammelt. Am Dienstag stimmte der Rat über die Zulässigkeit des Begehrens ab mit eindeutigem Ergebnis.
Am Dienstagabend stand im Ahauser Rat eine wichtige Entscheidung an. Es ging um das Bürgerbegehren pro dem Ersten Beigeordneten Hans-Georg Althoff. Konkret geht es um den Antrag auf die unveränderte Fortführung der Stelle des Ersten Beigeordneten und den Verzicht auf eine Ausschreibung der Stelle.
CDU und Grüne legen Rechtsgutachten vor
„Personalentscheidungen obliegen einzig dem Rat“
„Das ist ein Schlag ins Gesicht dieser Leute“
23 Abgeordnete stimmten gegen die Zulässigkeit
Initiative prüft bereits die nächsten Schritte
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