Ratswahl muss nicht wiederholt werden
Verwaltungsgericht
Die Entscheidung wurde seit mehr als einem Jahr mit Spannung erwartet: Der Rat der Stadt Dortmund muss nicht neu gewählt werden. Das hat am Mittwoch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.
Aktualisierung 16.01 Uhr:Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht hat gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster zugelassen. Aktualisierung 15.29 Uhr:Das Urteil ist da: Die Klage der SPD-Ratsmitglieder gegen den Neuwahlbeschluss hatte Erfolg. Es sei keine objektive Fehlinformation der Ratsmitglieder feststellbar. Die Stadtspitze habe sich nicht falsch verhalten, erklärten die Richter in ihrer Urteilsbegründung.Ob die Beklagten aus dem Rat der Stadt gegen das Urteil juristisch vorgehen wollen, war kurz nach dem Richterspruch noch unklar: "Wir werden über die Folgen des Urteils beraten," so Grünen-Fraktionschef Mario Krüger.Das Aktenzeichen des Urteils lautet: 15 K 95/10 Aktualisierung 14.11 Uhr:Die Plädoyers sind gehalten - jetzt hat sich das Gericht zur Beratung zurückgezogen. Mit einem Urtiel wird nicht vor 15 Uhr gerechnet. Die wichtigsten Argumente der Anwälte: Prof. Dr. Thomas Mayen, Anwalt für die Kläger sagte, dass man nicht von einer Desinformation des Rates sprechen könne. Die Haushaltsdaten seien nicht so valide gewesen, dass man damit hätte rechnen müssen, dass der Haushalt aus dem Ruder läuft. Der Anwalt des Rats, Prof. Martin Beckmann, erklärte: Die Haushaltssperre hätte man auch kurzfristig erlassen können. "Dass es einen Zusammenhang zwischen dem Beginn der Sperre am 01.09.2009 und dem Wahltermin am 30.08. gibt, liegt auf der Hand." Aktualisierung 13.30 Uhr:Überraschend schnell ist die Zeugenbefragung von Ex-OB Langemeyer beendet, sie hat nicht einmal eine halbe Stunde gedauert. Auch der Ex-OB hat auf die nicht sicheren Finanzprognosen und absehbare Verbesserungen hingewiesen.
Im Gerichtssaal in Gelsenkirchen hat die Sitzung begonnen. Ein Bild aus dem Gerichtssaal twitterten die Dortmunder Jusos hier.
Es ist fast genau 18 Monate her, dass Dr. Christiane Uthemann und der damalige Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer für einen Paukenschlag sorgten. Gemeinsam verkündeten sie eine Haushaltssperre und ein 100-Millionen-Loch im Etat der Stadt. Das Pikante: Bekannt gegeben wurde die Finanzklemme genau einen Tag nach der Kommunalwahl. Von Lüge und Wahlbetrug war deshalb in den Wochen und Monaten danach die Rede.
Und die Folgen der Affäre sind immer noch nicht ausgestanden – weder finanziell noch politisch. Deshalb gibt es heute ein Wiedersehen für Uthemann und ihren Ex-Chef Langemeyer. Vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen sollen sie erklären, was im Vorfeld schon über die finanziellen Engpässe bekannt war und möglicherweise verschwiegen wurde. Die Folgen sind bekannt: Ein Nachtrags-Spar-Haushalt musste verabschiedet werden, Christiane Uthemann wurde vom Rat als Kämmerin abgewählt. Und der Rat stimmte mit Rückendeckung des damaligen Regierungspräsidenten und eines offiziell von der Stadt vergebenen Gutachtens für eine Neuauflage der Kommunalwahl. Wiederholt wurden im Mai 2010 allerdings nur die Wahlen zum Oberbürgermeister, die SPD-Mann Ullrich Sierau erneut für sich entschied, und zur Bezirksvertretung Brackel. Denn elf Ratsvertreter, die meisten davon aus den Reihen der SPD, hatten Klage gegen die Wiederholung der Ratswahl eingelegt.
Die Prüfung dieses Einspruchs, der für die Entscheidung zur Wiederholungswahl aufschiebende Wirkung hat, dauerte mehr als ein Jahr. Heute wird sich nun zeigen, ob auch die Richter eine Wahlbeeinflussung durch das verschwiegene Haushaltsloch sehen oder sich den Argumenten der klagenden Ratsherren anschließen. Das Urteil der Gelsenkirchener Richter hätte bundesweite Signalwirkung und wird entsprechend mit großer Spannung erwartet. Unklar ist, welche Rolle dabei noch die Aussagen von Uthemann und Langemeyer spielen werden. Während Langemeyer seinen politischen Ruhestand genießt, ist Uthemann in Dortmund ganz in Ungnade gefallen – erst recht als sie mitten in der Affäre mit Krankenschein einen Urlaub auf Borkum antrat.