Uralt-Überstunden: Gerd Bollermann zieht Klage zurück
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Ex-Regierungspräsident Gerd Bollermann hat sich plötzlich an fast 20 Jahre alte Überstunden erinnert. Die wollte er sich nun auszahlen lassen. Der Versuch ist allerdings gescheitert.

Anwalt Roland Neubert: "Gerd Bollermann hätte das Geld gespendet." Gegen Gier-Vorwürfe wehrt er sich. © Jörn Hartwich
Die Überstunden stammen noch aus der Zeit, als der 69-jährige Leiter der Dortmunder Fachhochschule war. Nach seiner Berechnung hat er damals - Ende der 1990er-Jahre - genau 518 Stunden zuviel gearbeitet. Das soll die Fachhochschule in früheren Schreiben auch bestätigt haben.
Die Klage Bollermanns hatte keinen Erfolg
Würden die Stunden ausbezahlt, käme laut Gericht eine Summe von rund 12.500 Euro zusammen. Doch dazu wird es nicht kommen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Donnerstag keinen Zweifel daran gelassen, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Und das gleich aus mehreren Gründen.
Es gab mehrere Gründe für den Nicht-Erfolg
Erstens sei Gerd Bollermann Professor gewesen. Damit habe er so viele Freiheiten gehabt, dass er seine Überstunden wahrscheinlich gar nicht nach dem Beamtengesetz einklagen kann.
Zweitens hätten die Überstunden offiziell angeordnet werden müssen, was nicht passiert sei. Und drittens habe Bollermann sehr wohl die Möglichkeit gehabt, die Überstunden "abzufeiern". Zwar nicht an der Fachhochschule, aber später als Regierungspräsident.
Sein Anwalt nimmt Bollermann in Schutz
Bollermann, der selbst gar nicht zum Prozess erschienen war, hat seine Klage schließlich nach einem kurzen Telefonat mit seinem Anwalt Roland Neubert, zurückgenommen. Ein Urteil musste damit gar nicht mehr gesprochen werden.
Neubert war es auch, der Bollermann auf dem Gerichtsflur vor kritischen Fragen in Schutz nahm.
Den Vorwurf, dass die Klage etwas gierig anmute, konterte der Bochumer Anwalt so: "Jeder hat das Recht, dass das was ihm zusteht, auch bezahlt wird." Außerdem sei es Bollermann überhaupt nicht ums Geld gegangen, sondern nur um die rechtliche Klärung. "Hätte er den Prozess gewonnen, hätte er das Geld komplett gespendet."