
Bei Pflegekräften in Legden und Asbeck ist eine Impfpflicht überflüssig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Impfpflicht für Pflegekräfte und medizinisches Personal ist rechtens. Für Einrichtungen in Legden hat das eine unterschiedliche Bedeutung.
Das Gericht in Karlsruhe hat die Klage von Mitarbeitenden im Gesundheitsbereich abgewiesen, die eine Impfung als Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit ansehen. Das ist es auch, bestätigten die obersten Richter und Richterinnen, allerdings stuften sie den Schutz der vulnerablen Gruppe von Pflegebedürftigen und Kranken höher ein.
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