Mit dem vom Land NRW geplanten Bau einer Forensik auf der Brache der ehemaligen Zeche Victoria I/II in der Lüner City beschäftigt sich Anfang November das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG). Entsprechende Informationen unserer Redaktion bestätigte am Donnerstag (10.) eine OVG-Sprecherin.
Danach findet die Berufungsverhandlung nach dem Forensik-Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (VG) am 5. November dieses Jahres im Sitzungssaal 1 des OVG Münster, Aegidiikirchplatz 5, statt. Beginn der Verhandlung ist um 10 Uhr, zuständig ist der 10. Senat des Gerichts.
Rückblick: Es war am 28. März 2017, als das VG die Klage der Stadt Lünen gegen den Bau einer forensischen Klinik auf der Victoria-Brache abwies - mit dem Hinweis an das Land, die vorhandene Lärmschutzproblematik zu lösen.
Am Standort selbst hatte das VG nichts zu beanstanden, eine Berufung gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu. Dagegen wehrte sich die Stadt erfolgreich.
Im Oktober 2018 teilte das OVG Münster mit, dass es die Berufung gegen das VG-Urteil zugelassen hat und das Verfahren damit automatisch als Berufungsverfahren vom OVG weitergeführt wird. Damit bestehe für die Stadt Lünen die Möglichkeit, hieß es beim OVG, die Niederlage vor dem VG noch in einen Sieg zu verwandeln.
Bei der Stadt Lünen wollten die Verantwortlichen im Herbst 2018 gar nicht so weit gehen. Wie Stadtsprecher Benedikt Spangardt damals erklärte, bedeute die Zulassung der Berufung vor allem, dass das Urteil aus Gelsenkirchen vorerst nicht rechtskräftig werde: „Die Stadt gewinnt damit die Zeit, um das Baurecht zu schaffen, das NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erwartet, um einer Verlagerung der Forensik von der RAG-Fläche zur südlicher gelegenen RWE-Fläche zuzustimmen (...).“
Außergerichtliche Einigung?
Weiter hatte Spangardt gesagt, dass „(...) die Verwaltung in der Entscheidung des OVG Münster, die Berufung zuzulassen, eine Chance für die angestrebte außergerichtliche Einigung mit dem Gesundheitsministerium“ sehe.
Vor diesem Hintergrund stellt sich knapp vier Wochen vor dem OVG-Termin am 5. November unter anderem die Frage, ob die Berufungsverhandlung der Stadtspitze überhaupt noch in den Kram passt?
Schließlich könnten bei einer erneuten Niederlage all ihre Bemühungen, die Forensik auf der RWE-Fläche und nicht wie vom Land geplant auf der RAG-Fläche anzusiedeln, mit einem Schlag erledigt sein.
Stadt will Gespräche nicht gefährden
Entsprechende Fragen unserer Redaktion beantwortete die Stadt am Donnerstag (10.) nicht. Stadtsprecher Benedikt Spangardt erklärte lediglich:
„Die Stadt ist, parallel zum laufenden Gerichtsverfahren, weiter in Gesprächen mit dem Ministerium und verschiedenen Akteuren in Düsseldorf und Lünen. Wir wollen nicht, dass der Fortgang der Gespräche durch einseitige Äußerungen unsererseits gestört wird. Daher möchten wir uns derzeit nicht inhaltlich zum Thema Forensik äußern, auch nicht im Hinblick auf die für den 5. November angesetzte Verhandlung.“
Zum Stand des - für eine mögliche Ansiedlung der Forensik auf der RWE-Fläche - zu schaffenden Baurechts sagte Spangardt derweil:
„Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans wird demnächst abgeschlossen sein. Mittlerweile ist auch die verbindliche Bauleitplanung soweit fortgeschritten, dass der Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplans am 29. Oktober durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt gefasst werden kann. Das ist der letzte Verfahrensschritt vor einem Satzungsbeschluss.“
Jahrgang 1968, in Dortmund geboren, Diplom-Ökonom. Seit 1997 für Lensing Media unterwegs. Er mag es, den Dingen auf den Grund zu gehen.
