22.000 Wohnungen im Kreis mit Öl erwärmt Jetzt gelten neue Regelungen

Wer eine Ölheizung hat und in einem Überschwemmungsgebiet wohnt, der sollte seine Anlage genau unter die Lupe nehmen.
Wer eine Ölheizung hat und in einem Überschwemmungsgebiet wohnt, der sollte seine Anlage genau unter die Lupe nehmen. © dpa
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Anlagen gegen „Aufschwimmen“ sichern

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