
Bocholter Mordprozess: Messerstecher (33) zu langer Haftstrafe verurteilt
Bei der Urteilsverkündung zeigte der Angeklagte keine Emotionen, obwohl die Strafe deutlich ausfiel. Der 33-jährige Deutsch-Iraker muss wegen Totschlags und Körperverletzung für 13 Jahre und 6 Monate ins Gefängnis. Das Schwurgericht in Münster sah es als erwiesen an, dass der Mann am 8. Februar den neuen Freund seiner Ex-Frau mit 35 Messerstichen getötet hat.
Im Gegensatz zum Staatsanwalt, der auf Mord und auf eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiert hatte, ging das Gericht von Totschlag aus. Hinzu kamen drei Fälle von Körperverletzung. Der 33-Jährige hatte seine Ex-Frau am 18. November letzten Jahres geschlagen, gewürgt und mit dem Messer bedroht. Die Verteidigung hatte sich in ihrem Plädoyer für eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags ausgesprochen.