Die gute Nachricht für die bisherigen Empfänger von Hartz IV und künftigen Bürgergeld-Bezieher: Sie müssen zum Inkrafttreten des neuen Bürgergelds zum 1. Januar 2023 „selbst nichts veranlassen“. Darauf hat jetzt der Kreis Borken anlässlich eines Treffens der Leitungen der Jobcenter der 17 Jobcenter im Kreis Borken hingewiesen.