Mangelhaft“ hätten Fremdfirmen beim Bau der neuen Unterkünfte für die Studierenden der Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen gearbeitet, teilt das NRW-Finanzministerium in Düsseldorf als Eigentümer auf Anfrage über den Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW in Münster mit.
Bislang ist nur der Estrich vorhanden
Nur 112 der 150 Wohneinheiten seien bezogen - und auch dort müssen die Handwerker nochmal ran, um Mängel zu sanieren. Bei den übrigen 38, noch nicht bezogenen Unterkünften liegt jedoch noch einiges mehr im Argen.
„Es fehlen dort derzeit noch der gesamte End-Bodenbelag (nur Estrich vorhanden) und die gesamten Malerarbeiten, die erst nach den Bodenarbeiten erfolgen können“, teilte Rebecca Keller, Referentin der Niederlassungsleitung und zuständig für Presse und Kommunikation beim BLB, mit. Außerdem müssten im Hinblick auf den Brandschutz Restarbeiten durchgeführt werden.
Abschluss der Arbeiten steht in den Sternen
Wann diese Arbeiten jedoch erledigt werden können, ist noch unklar, denn die involvierten Stellen müssen klären, „ob diese Mängel durch die beauftragten Firmen abgestellt werden können oder ob eine neue Vergabe der Leistungen erfolgen muss.“
Und sollte dies der Fall sein, müsse selbstverständlich das geltende Vergaberecht eingehalten werden. Auch wenn der BLB NRW mit Hochdruck an der Lösung arbeite, „ein definitiver Zeitpunkt lässt sich vor diesem Hintergrund aktuell nicht benennen“, so Keller.
Gebäude nur zum Teil bezogen
Eigentlich hätten die Neubauten schon komplett bezogen sein sollen. Zu Semesterbeginn war die zweite Ebene des Neubaus jedoch noch nicht fertig, so dass nur 112 Einheiten bewohnt werden können. Für die übrigen 38 Studierenden, die daher unerwartet keine Unterkunft hatten, mietete die FHF in enger Abstimmung mit dem BLB NRW kurzfristig Privatquartiere in Nordkirchen, Südkirchen und Capelle an. Eine adäquate Unterbringung der Personen sei damit ebenfalls sichergestellt, teilte der BLB mit, doch geplant war es, alle 150 Studierenden in den neu errichteten Wohneinheiten am Standort Nordkirchen im Bereich Sundern unterzubringen.
Nacharbeiten in bezogenen Wohnstätten
Auch in den bereits bezogenen Wohneinheiten gab es bei den Malerarbeiten kleinere Mängel, die noch behoben werden müssen, teilt der BLB NRW mit. Um diese zu beheben, müssen die Bewohner allerdings umziehen. Ihr neues Domizil sollen dann die Wohnungen werden, die derzeit noch hergerichtet werden müssen. Das bedeutet, die noch unfertigen Arbeiten müssen vollzogen sein, bevor die Umzüge nach und nach erfolgen und die kleineren Restmängel im bewohnten Bereich behoben werden können.