
Westfleisch klagt nach vorübergehender Schließung gegen Kreis Coesfeld
War die vorübergehende Schließung eines Teilbereiches von Westfleisch in der Pandemie durch den Kreis Coesfeld rechtmäßig oder nicht? Diese Frage muss das Verwaltungsgericht Münster klären.
Die Corona-Pandemie ist längst nicht überwunden – wie gerade an den deutlich steigenden Inzidenzzahlen deutlich wird. Betroffen sind von den verschiedensten Maßnahmen viele Menschen und Betriebe. So auch die Firma Westfleisch mit ihrem Schlacht- und Zerlegebetrieb in Coesfeld. Sie lässt nun eine Anordnung des Kreises Coesfeld vom Frühjahr 2020 juristisch überprüfen.
Gericht lehnte Eilantrag von Westfleisch im Mai 2020 ab
Amt für Arbeitsschutz: „Vorsichtsmaßnahmen unzureichend“
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