Erstmals dürfen im September auch demente Menschen bei einer Bundestagswahl wählen

Redakteur
Menschen mit Demenz dürfen bei dieser Bundestagswahl erstmals wählen. Ein Helfer oder eine Helferin darf bei der Stimmabgabe helfen. Die Grenzen dessen, was ein Helfer darf und was nicht, sind eng gesetzt. Die große Frage lautet: Wer kontrolliert wie die Einhaltung der Regeln?
Menschen mit Demenz dürfen bei dieser Bundestagswahl erstmals wählen. Ein Helfer oder eine Helferin darf bei der Stimmabgabe helfen. Die Grenzen dessen, was ein Helfer darf und was nicht, sind eng gesetzt. Die große Frage lautet: Wer kontrolliert wie die Einhaltung der Regeln? © picture alliance/dpa/dpa-tmn
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Aus dem Wählerverzeichnis automatisch gestrichen

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