
Erstmals dürfen im September auch demente Menschen bei einer Bundestagswahl wählen
Wer dement ist, durfte bisher nicht wählen. Bei der Bundestagswahl ist das jetzt anders. Erstmals darf jemand dem Dementen beim Wählen helfen. Eine extrem heikle Sache – auch für die Helfer.
Es war der 29. Januar 2019, als das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung fällte, die bei der Bundestagswahl am 26. September weitreichende Folgen hat. Bis dahin galt in Deutschland: Wer seine Angelegenheit nicht selbst regeln kann und daher in allen Bereichen* seines Lebens unter rechtlicher Betreuung lebt, darf nicht wählen.
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