Wer dement ist, durfte bisher nicht wählen. Bei der Bundestagswahl ist das jetzt anders. Erstmals darf jemand dem Dementen beim Wählen helfen. Eine extrem heikle Sache – auch für die Helfer.
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Was ein Helfer darf und was nicht
Das Wahlrecht ist nicht auf jemanden anderen übertragbar
Eine Sache des Wahlvorstands im Wahllokal
Die Situation in Alten- und Pflegeheimen
Verweis auf drohende lange Haftstrafen
Was zu tun ist, wenn die Wahlbenachrichtigung nicht kommt