
Verschärfter Lockdown in NRW: 14 wichtige Regeln bis Ende Januar
Treffen nur noch mit einer Person, was heißt das? Zählt das Baby auch mit? Was gilt für die Schulen? Was für Fahrschulen? Wir beantworten 14 wichtige Fragen zum Lockdown bis Ende Januar.
Seit Anfang Januar ist klar, dass der Lockdown über den 10. Januar bis mindestens Ende Januar verlängert wird. Und das sogar in verschäfter Form. In der Nacht zum 8. Januar hat die nordrhein-westfälische Landesregierung die neue Coronaschutzverordnung erlassen, die ab dem 11. Januar gilt. Wir haben Antworten zu 16 wichtigen Fragen, die sich die Menschen im Land gerade stellen, zusammengetragen?
1. Welche Läden dürfen ab dem 11. Januar noch öffnen?
2. Was ist mit Blumengeschäften?
3. Was ist mit Großmärkten, Tafeln etc.?
4. Dürfen Bau- und Gartenmärkte öffnen?
5. Darf ich mir Schuhe, eine Hose oder eine Bohrmaschine bringen lassen oder sie abholen?
6. Mit wem sind Treffen erlaubt, mit wem nicht?
7. Wie sind die Regeln bei Hochzeiten und Beerdigungen?
8. Was gilt für Alkohol im öffentlichen Raum?
9. Wie sieht es bei Schulen und Kitas aus?
10. Dürfen Fahrschulen weiter unterrichten?
11. Was ist in Wettbüros erlaubt, was ist verboten?
12. Dürfen Auto- und Fahrradhäuser verkaufen?
13. Darf ein Handwerker meine Waschmaschine reparieren?
14. Was ist den jetzt mit der Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer rund um meinen Wohnort?
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