Das Land hat die Förderrichtlinien „Wolf“ angepasst. „Eine Verbesserung“, sagt der Sprecher des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Peter Schütz. Zwei Wolfsgebiete mit „ortstreuen“ Wölfen gibt es mittlerweile in Nordrhein-Westfalen: Schermbeck und Senne.
In beiden Wolfsgebieten wurden Präventionsmaßnahmen bisher mit bis zu 80 Prozent gefördert. Dies wurde nun auf 100 Prozent aufgestockt, die EU hatte hierfür Anfang des Jahres den Weg freigemacht. Zusätzlich können jetzt auch Herdenschutzmaßnahmen in den Pufferzonen, die die Wolfsgebiete umgeben, zu 100 Prozent gefördert werden.
Eine entsprechende Änderung der Förderrichtlinien „Wolf“ wurde am Freitag (22. März) im Ministerialblatt Nordrhein-Westfalen veröffentlicht, damit trat die neue Regelung einen Tag später, am 23. März 2019, in Kraft.
Bezirksregierung Düsseldorf bearbeitet Anträge
Eine weitere Änderung für das Wolfsgebiet Schermbeck betrifft die Bearbeitung der Förderanträge. Bisher bearbeitete nur die Bezirksregierung Münster ab Oktober alle Anträge, auch auf Flächen im Regierungsbezirk Düsseldorf. Was dort erst Anfang Januar auf Anfrage der Dorstener Zeitung auffiel. Ab jetzt werden alle Förderanträge für Flächen im Regierungsbezirk Düsseldorf auch von Düsseldorf aus bearbeitet, die Bezirksregierung Münster konzentriert sich auf die Anträge aus ihrem Regierungsbezirk.
Diese Änderung habe mit „Arbeitskapazitäten“ zu tun, so Schütz. Da die Pufferzonen rund ums Wolfsgebiet Schermbeck groß seien, habe die Bezirksregierung Münster signalisiert, dass „sie es personell nicht mehr stemmen könne“. Man gehe aber sowieso davon aus, dass sukzessive „alle Bezirksregierungen in den ‚Genuss‘ kommen werden, solche Antragsverfahren zum Herdenschutz durchführen zu müssen“, sagt Schütz.
Wenige Nutztierrisse im Winter
Der letzte Nutztierriss, der Wölfin Gloria zugeordnet werden konnte, datiert vom 5. Februar in Oberhausen. Davor hatte Gloria zuletzt am 13. Dezember ein Nutztier gerissen. Dass zuletzt wenige Nutztierrisse erfolgten, erklärt sich Schütz mit zwei Faktoren. Zum einen gebe es im Wolfsgebiet Schermbeck viel Rotwild, also ein natürliches Nahrungsangebot. Außerdem hätten die vielen privaten Schafhalter ihre Tiere im Stall gehabt. „Die lassen sie jetzt wieder raus.“
Er appelliert dringend an alle Halter, die Herdenschutzmaßnahmen zu ergreifen: Bundesweite Untersuchungen zeigen zwar, dass es einen 100-prozentigen Schutz gegen Wolf-Übergriffe auf Weidetiere nicht gibt, Elektrozäune aber die Zahl erfolgreicher Wolfübergriffe erheblich senken.
Nicht bezahlt wird weiterhin die Arbeit, die das Aufstellen und ständige Freischneiden der Zäune macht. Eine Lösung dafür sei nicht über die Förderrichtlinie „Wolf“ möglich, sagt Schütz, da dies als unzulässige Subventionierung der Landwirtschaft gesehen werde. Man arbeite derzeit mit dem Landwirtschaftsministerium an einer Lösung. Und an der derzeitigen Deckelung auf 15.000 beziehungsweise 25.000 Euro für Herdenschutzmaßnahmen im Zeitraum von drei Jahren. „Das reicht beim privaten Schafszüchter, aber nicht bei größeren Betrieben, die auch auf Herdenschutzhunde setzen müssen“, sagt Schütz.
Berthold Fehmer (Jahrgang 1974) stammt aus Kirchhellen (damals noch ohne Bottrop) und wohnt in Dorsten. Seit 2009 ist der dreifache Familienvater Redakteur in der Lokalredaktion Dorsten und dort vor allem mit Themen beschäftigt, die Schermbeck, Raesfeld und Erle bewegen.
