
Besitz kinderpornografischer Videos: Glimpfliches Ende für Schöppinger
Glimpflich endete ein Prozess vor dem Amtsgericht Ahaus für einen Schöppinger, der wegen des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischem Material angeklagt war.
Die Anklage lautete auf Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Schriften und hätte normalerweise eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr nach sich gezogen.
3578 Videodateien auf dem Handy
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