Schöppinger wird mit Axt angegriffen Opfer entschuldigt sich beim Täter

Redakteur
In dem Gebäude des Amtsgerichts Ahaus musste sich ein Schöppinger wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung verantworten.
Ein Angriff mit einer Axt auf einen Schöppinger ist am Dienstag vor dem Amtsgericht Ahaus verhandelt worden. © Markus Gehring
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Wäre die Schnittwunde zwei Millimeter tiefer gewesen, der 20-jährige Schöppinger hätte den Angriff auf ihn nicht überlebt. Zwei Millimeter tiefer und eine Ader am Kopf wäre verletzt worden.

Am Dienstag musste sich ein Anfang 40-jähriger Schöppinger deshalb wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Ahaus verantworten.

Sowohl der Angeklagte als auch sein als Zeuge erschienener Sohn machten von ihrem Recht Gebrauch, nicht auszusagen. Ein weiterer Zeuge, ein noch minderjähriger Freund des Sohnes, konnte sich „an gar nichts mehr erinnern“. Er habe psychische Probleme und alles vergessen, so der Schüler. Auch als der Richter dem Heranwachsenden dessen Aussage gegenüber der Polizei vorlas, konnte er sich nicht erinnern.

Stark blutende Wunde

So blieb es bei der Aussage des Opfers: Der Sohn des Angeklagten, der andere Zeuge und er hatten bei ihm zu Hause zusammengesessen. Plötzlich klingelte das Handy des Sohnes und er sei, ohne einen Grund zu nennen, rausgerannt. Die beiden Freunde folgten ihm bis zu dessen einige Hundert Meter entfernt gelegenen Elternhaus in Schöppingen.

Das spätere Opfer betrat das Haus und sah wie sich Vater und Sohn prügelten. Grund war, dass der Vater zuvor die Mutter geschlagen hatte. Der 20-Jährige ging dazwischen und wollte die beiden trennen und seinen Freund aus der Wohnung schieben. „Da habe ich am Kopf etwas gespürt“, erzählte er dem Amtsrichter. Als er seine Hand auf die Wunde legte, blutete diese stark. Der Freund sagte zu ihm: „Pass auf, der hat eine Axt.“ Womit der Angeklagte zugeschlagen hatte, konnte er jedoch nicht sagen, weil er mit dem Rücken zu ihm stand.

Wunde wird geklebt

Im Krankenhaus wurde die Wunde geklebt. Der 20-Jährige durfte anschließend nach Hause gehen, konnte aber eine Woche lang nicht arbeiten.

„Für mich ist alles in Ordnung“, sagte der 20-Jährige zum Richter. Er habe sich mit dem Vater seines Freundes ausgesprochen.

„Ich habe mich entschuldigt, dass ich die Wohnung betreten habe“, sagte er zu dem Richter, der ob dieser Antwort ein wenig verdutzt dreinschaute. Auch der Vater hätte sich entschuldigt, so das Opfer.

Parteien legen Streit bei

Da es sich aus Sicht des Richters und der Vertreterin der Staatsanwaltschaft nicht eindeutig klären ließ, ob der Angeklagte vielleicht nicht doch irgendwie in Notwehr gehandelt habe und außerdem die Parteien „das untereinander beigelegt haben“, wurde das Verfahren auf Kosten der Landeskasse eingestellt.