Öffnung der Gastronomie: Diese Regeln gelten beim Restaurantbesuch

In vielen Bundesländern ist die Bewirtung draußen wieder erlaubt.
In vielen Bundesländern ist die Bewirtung draußen wieder erlaubt. © picture alliance/dpa
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In diesen Tagen dürfen in vielen Bundesländern die Restaurants wieder öffnen. Meistens stehen erst mal nur die Sitzplätze im Außenbereich zur Verfügung. Fällt die Sieben-Tage-Inzidenz verlässlich unter 50, ist in einigen Bundesländern aber auch schon wieder die Bewirtung im Innenraum gestattet.

Voraussetzung ist allerdings, dass sich Gäste und Gastronomen an Regeln halten. Diese variieren zum Teil erheblich von Bundesland zu Bundesland. „Es ist natürlich schwierig für Gäste, die jetzt endlich wieder Urlaub machen dürfen, zu überblicken, was wo gilt“, kritisiert die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Ingrid Hartges. „Es wäre hilfreich, wenn sich die Ministerpräsidenten und -präsidentinnen nächste Woche auf möglichst einheitliche Regelungen für die Gäste verständigen könnten.“ Was zu beachten ist – im Überblick.

1. Abstand halten

Nach wie vor gilt grundsätzlich und bundesweit, dass die Abstandsregel eingehalten werden muss. Das bedeutet, dass die Gäste verschiedener Tische mindestens 1,5 bis zwei Meter voneinander entfernt sitzen müssen. Die Restaurantbetreiber bekommen also weniger Tische und Stühle auf ihren Terrassen unter als sonst. Der Abstand muss auch in der Warteschlange gewahrt werden, zum Beispiel bei der Anmeldung.

2. Maske tragen

Restaurantbesucher müssen eine medizinische Maske tragen. Dazu zählen OP-Masken, Masken der Standards KN95/N95, FFP2-Masken oder höhere Standards. Gäste dürfen den Mund-Nasen-Schutz erst absetzen, wenn sie an ihrem Tisch Platz genommen haben. Wenn sie aufstehen, um zum Beispiel zur Toilette zu gehen, müssen sie die Maske wieder aufsetzen. Auch die Bedienung muss eine Maske tragen, wenn sie Kontakt mit Gästen hat.

3. Kontaktnachverfolgung ermöglichen

In allen Bundesländern müssen die Restaurants derzeit die Kontaktdaten ihrer Gäste erfassen. Das geht entweder auf Papier, dann muss der Vor- und Nachname, die Anschrift, das Datum und der Zeitraum des Restaurantbesuchs sowie die Telefonnummer festgehalten werden. Eine Kontaktnachverfolgung ist aber auch per App möglich – viele Restaurants akzeptieren beispielsweise die Luca-App.

4. Testvoraussetzungen beachten

Derzeit müssen die meisten Restaurants von ihren Gästen einen negativen Corona-Test verlangen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Das sei durchaus eine Hürde, sagt Hartges: „Nicht alle sind bereit, für ein Essen einen Test zu machen. Das ist anders, wenn man ein paar Tage verreist, da steht das in einem anderen Verhältnis.“

Manche Bundesländern machen schon Ausnahmen von der Testpflicht, wie eine Übersicht des Dehoga zeigt. So ist in Mecklenburg-Vorpommern, in Schleswig-Holstein und in Thüringen ein negatives Testergebnis für die Bewirtung draußen keine Pflicht mehr. In Bayern und Sachsen ist kein Test erforderlich, wenn ausschließlich Personen aus einem Hausstand im Außenbereich zusammensitzen.

Grundsätzlich entfällt die Testpflicht auch für Menschen, die vollständig geimpft sind. Das bedeutet, dass die zweite Impfung mindestens 14 Tage her sein muss. Auch Genesene müssen sich nicht testen lassen, bei ihnen genügt ein PCR-Testergebnis, das die Infektion bestätigt. Sie darf aber nicht mehr als sechs Monate her sein. Das zu kontrollieren sei für Restaurants aufwendig, so Hartges. „Wir brauchen dringend einen digitalen Ausweis, wie es ihn in Österreich schon gibt. Da wird angezeigt, wer geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Das würde es für die Restaurants natürlich wesentlich einfacher machen.“

5. Kontaktregeln einhalten

Die Kontaktbeschränkungen des jeweiligen Bundeslands oder Landkreises gelten auch im Restaurant. So dürfen zum Beispiel in Baden-Württemberg derzeit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten zusammensitzen. Kinder bis zum 14. Lebensjahr sowie Genesene und Geimpfte werden dabei nicht mitgezählt.

Wegen der sehr niedrigen Inzidenzen in Schleswig-Holstein ist es dort hingegen schon erlaubt, dass sich draußen bis zu zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten treffen – das gilt analog für den Außenbereich von Restaurants. In Innenräumen sind die Regeln in Schleswig-Holstein strenger, dort dürfen nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Auch das gilt gleichermaßen für den Innenbereich von Restaurants.

Der Artikel "Öffnung der Gastronomie: Diese Regeln gelten beim Restaurantbesuch" stammt von unserem Partner, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland
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